Keine Angebote!
Abzeichenfahrkurs Kl. IV (FN)
und neu
VFD Gelände-Fahrerpass I
Alle Kurse auch für Teilnehmer mit Handicap!
aus gesundheitlichen Gründen keine Kurse!
40 Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis
Zur Beachtung:
Dies ist kein Kurzkurs! Sie bekommen eine intensive praktische Schulung in kleiner Gruppe. Wir fahren, nachdem Sie die Handgriffe am Fahrlehrgerät beherrschen, am Anfang auf ruhigen Feldwegen und verkehrsberuhigten Straßen, dann - mit gefestigten Kenntnissen - geht es in den Straßenverkehr!
Gearbeitet wird mit den Pferden des Hofes. Ich stelle, je nach Ihrem Leistungsstand, das für Sie passende Gespann zur Verfügung; gefahren wird im Ein- und Zweispänner, überwiegend mit Großpferden.
Vorr. Kurszeiten
Praktisches Fahren:
- Samstag 16.00 bis 19.00 Uhr und
- Sonntag 11.00 bis 14.00 Uhr
Theoretischer Unterricht:
- 90 - 120 Min/Woche Zeiten nach Absprache mit dem Kurs (Do abends oder am Wochenende)
Planen Sie auch unbedingt genügend Zeit für das Heimstudium zur Wiederholung und Vertiefung der Inhalte/Handgriffe ein!
Sie benötigen für den Kurs:
• ein paar gut passende Fahrhandschuhe
• eine Kopfbedeckung
• zweckmäßige Kleidung und Regensachen
• festes Schuhwerk
Empfohlene Literatur/Prüfungsgrundlage:
Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren", Band 5, FN Verlag Warendorf
Mindestens 4 höchstens 6 Teilnehmer
Zur Beachtung:
Ich behalte mir vor bei nicht ausreichenden Leistungen die Kursteilnehmer nicht zur Prüfung zuzulassen - es erfolgt auch keine Rückerstattung der Lehrgangskosten bei unregelmäßiger Teilnahme!
Allgemeine Informationen
von der FN:
Das Kleine Fahrabzeichen (DFA IV)
Für die Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen (DFA) Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn Sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen Sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das DFA IV besitzt.
- Voraussetzung ist der Besitz des Basispass Pferdekunde
Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
Der praktische Teil:
- Sachgemäßes Aufschirren, Anspannen, Ausspannen, Abschirren eines Ein-/Zweispänners
- Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger "Leinenaufnahme"
- Fahren und Beherrschen eines Gespanns im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf dem Platz, im Gelände und im Verkehr. (gem. "Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren", Band 5). Sie fahren dabei ein- und/oder zweispännig. Auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden.
Der theoretische Teil:
- Grundkenntnisse in der Fahrlehre und in der Handhabung des Fahrlehrgerätes
- Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände und allgemeiner Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften
Auszug aus:
VFD ARPO Fahren Stand 18.10.2005/Version 3 genehmigt durch Bundesvorstandsbeschluss vom 24.10.2005
Ziel:
- Nachweis ausreichenden Wissens und Könnens, um eigenverantwortlich fahren zu können
Mindestalter:
- 16 Jahre
- Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen nur in Begleitung eines erwachsenen Beifahrers der im Besitz eines fahrerischen Sachkundenachweises ist.
Vorleistungen:
- Vorbereitungslehrgang "Fahrerpass I",
- Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre)
Prüfungsinhalt:
- Theoretische Prüfung mit den Prüfungsteilen "Pferdekunde" und "Fahrerpass I" ("Pferdekunde" entfällt bei Vorliegen der Prüfung Pferdekunde oder Pferdehaltung),
- Fahrtauglichkeits- und Ausrüstungskontrolle,
- gemeinsames Auf- und Abschirren, Ein- und Ausspannen,
- Leinen aufnehmen
- Fahrprüfung im Strassenverkehr und Gelände
Der Inhaber einer solchen VFD-Urkunde muss sich stets seiner besonderenVerantwortung gegenüber dem Pferd, der Natur und seinen Mitmenschen bewusst sein. Bei schwer wiegenden Verstößen ist daher auf Verlangen des Ausstellers die Urkunde zurückzugeben.